Das interessante an einer verkehrspsychologischen Beratung ist die Tatsache, dass die Teilnahme daran freiwillig erfolgt. Somit hast du es selbst in der Hand, ob du an dieser teilnimmst. Mit dieser freiwilligen Teilnahme kannst du ordentlich punkten – selbst dann, wenn du hierfür eine Empfehlung erhalten hattest.
Wann wird eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen?
Eine verkehrspsychologische Beratung wird während der Probezeit empfohlen, und zwar dann, wenn du während deiner Probezeit einen oder mehrere Verstöße gegen die Verkehrsordnung begangen hast. Somit wird klar, dass diese Situation nur einen Fahranfänger treffen kann. Zum Glück ist es jedoch so, dass du nicht bei jedem kleinen Verstoß zu dieser Beratung „gerufen“ wirst. Solltest du nur einen Bußgeldbescheid mit einem sehr geringen Betrag erhalten haben, dann wird dies wahrscheinlich nicht zutreffen.
[box type=”download”] Um hier zu unterscheiden, wann eine verkehrspsychologische Beratung überhaupt infrage kommt, wurden die Verstöße während der Probezeit in A- und B-Verstöße unterteilt. Mit unserem Online Kurs kannst du dich auf die verkehrspsychologische Beratung vorbereiten.[/box]Was fällt unter A-Verstöße?
Ein A-Verstoß ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Hierzu zählt:
- Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 Stundenkilometer
- Überfahren einer roten Ampel
- Autofahrten nach Alkohol- und Drogenkonsum
- Missachtung der Vorfahrtsregeln
- Missachtung vom Überholverbot
- Missachtung des Rechtsfahrgebots
- Nichteinhaltung der Abstandsregel
- illegale Autorennen – auch die Teilnahme daran
- falsches Verhalten am Bahnübergang
- 17-jährige Fahrer ohne Begleitperson
Dies waren die normalen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Es gibt auch Straftaten, die zu den A-Verstößen zählen:
- Fahrerflucht
- Nötigung
- Gefährlicher Eingriff und Gefährdung im Straßenverkehr
- Fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
- Auffälligkeiten im Fahrverhalten wegen Alkohol
- Unterlassene Hilfeleistung
Was fällt unter einen B-Verstoß?
Ein B-Verstoß wird niemals mit einem höheren Bußgeld als mit 60 Euro bestraft. Diese Bußgeldbescheide führen auch nicht zu Punkten in Flensburg – ein Vergehen aus der A-Kategorie hingegen schon. Doch was fällt nun unter einen B-Verstoß? Dies wäre:
- TÜV überzogen
- Fahren mit abgefahrenen Reifen
- Auto nach einem Unfall nicht richtig gesichert
- ungesicherte Ladung
- Kinder nicht angeschnallt
Wie werden Verstöße während der Probezeit geahndet?
Die Kategorien der A- und B-Verstöße gelten nur für Fahranfänger während der Probezeit. Wenn du nur einen B-Verstoß begehst, dann passiert gar nichts über die normalen Folgen hinausgehendes. Solltest du einen A-Verstoß begehen, dann musst du an einem Aufbauseminar teilnehmen und die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert. Innerhalb dieser Verlängerung wird es spannend: begehst du dann einen A- oder zwei B-Verstöße, dann wird die Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung angeordnet. Klar ist auch, dass du auch einen Bußgeldbescheid erhältst.
[box type=”download”] Nicht jeder Verstoß während der Probezeit führt zur verkehrspsychologischen Beratung – ferner findet diese nur bei einer Verlängerung der Probezeit statt und soll einen Führerscheinentzug verhindern.[/box]Welche Kosten für eine verkehrspsychologischen Beratung fallen für gewöhnlich an?
Obwohl die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung freiwillig ist, ist diese mit Kosten verbunden. Meist fallen ungefähr 300 Euro an. Das liegt daran, dass diese Beratung von einem Diplom-Psychologen durchgeführt werden muss, der eine verkehrspsychologische Beratung durchführen darf. Hierfür sind drei Sitzungen nötig, die insgesamt vier Zeitstunden umfassen müssen. Wichtig ist noch, dass die drei Sitzungen auch an drei verschiedenen Tagen stattfinden. Ferner muss beachtet werden, dass zwischen den einzelnen Gesprächen nicht weniger als 14 Tage, aber auch nicht mehr vier Wochen liegen dürfen. Somit könnte die Dauer der verkehrspsychologischen Beratung zwischen einem und zwei bis drei Monaten liegen.
[box type=”download”] Eine verkehrspsychologische Beratung kostet ungefähr 300 Euro.[/box]Wie läuft die verkehrspsychologische Beratung ab?
Der Sinn der verkehrspsychologischen Beratung liegt darin, dass du deine Fehler reflektierst und wahrnimmst. Die Beratung erfüllt den Zweck, dass du dich in Zukunft anders verhältst. Das funktioniert nur, indem dir deine Fehler klar werden. In der Regel finden Gespräche statt, es könnte aber auch eine oder mehrere begleitete Fahrstunden durchgeführt werden. Wichtig ist am Schluss nur deine Einsicht, welche Fehler du begangen hast und dass du dein Verhalten in Zukunft änderst. Dies ist nicht nur bei Fahrfehlern wegen Alkohol wichtig – du solltest auch über Geschwindigkeitsüberschreitungen und die damit verbundenen Folgen nachdenken.
Am Ende der verkehrspsychologischen Beratung erhältst du eine Teilnahmebescheinigung. Diese legst du bei der Fahrerlaubnisbehörde vor, die eine Empfehlung ausgesprochen hatte.
[box type=”download”] Bei der verkehrspsychologischen Beratung wird dein bisheriges Verhalten besprochen, um eine positive Änderung zu erzielen.[/box]Welche Unterlagen musst du für die verkehrspsychologische Beratung vorlegen?
Um an der verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen zu können, musst du folgende Unterlagen vorlegen:
- gültigen Personalausweis
- Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister
- Quittung über die bezahlte Gebühr
Zudem muss zwischen dem Berater und dir ein Beratungsvertrag geschlossen werden. Dieser ist besonders wichtig, da alle besprochenen Fakten und Informationen nicht an dritte Personen weitergegeben werden dürfen.
Welche weiteren Gründe gibt es für die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung?
Bisher haben wir nur den Fall erläutert, dass du als Fahranfänger mehrere Verstöße begangen hast und du deshalb eine Empfehlung zur Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung erhalten hast. Allerdings gibt es weitere Gründe, um an dieser Beratung teilzunehmen. Auch in diesen Fällen erfolgt die Teilnahme immer freiwillig:
- du wurdest zur MPU geladen und möchtest dich möglichst effizient auf diesen Test vorbereiten
Solltest du in diesem Fall freiwillig an der Beratung teilnehmen, dann wirkt sich dies natürlich positiv auf die MPU aus. Denn damit machst du klar, dass du deine Fehler einsiehst und selbstständig daran arbeiten möchtest.
Welche Vorteile bereitet dir die verkehrspsychologische Beratung?
Früher war es möglich, während deiner Probezeit vorhandene Punkte abzubauen. Dies ist heute grundsätzlich nicht mehr möglich. Auch über die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung kannst du keinen Punkteabbau erzielen. Die Vorteile, die du mit dieser Beratung erhältst, liegen in der Veränderung deines Verhaltens. Schließlich kannst du mit dem Berater die zugrunde liegenden Probleme besprechen und auch Lösungen finden. Dies gilt auch, wenn du diese Beratung vor der MPU durchführst. So könntest du auch weitere Lösungsansätze erhalten, wenn du wegen Alkohol oder Drogen deinen Führerschein verloren hast.
Zwar wird nur eine Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung ausgesprochen. Allerdings überwiegen die daraus entstehenden Vorteile, weshalb du dich freiwillig gegen eine Nichtteilnahme entscheiden solltest.
Kannst du dich auf die verkehrspsychologische Beratung vorbereiten?
Bei einer verkehrspsychologischen Beratung musst du keinen Fragebogen ausfüllen. Daher kannst du keine Fragen und Antworten üben. Es geht hier nur darum, deine persönlichen Probleme zu besprechen. Trotzdem kannst du dich mit unseren Online Kurs auf diese Beratung vorbereiten. Das liegt daran, dass es auch bei der MPU, die zum Beispiel beim TÜV Nord stattfindet, auch einen psychologischen Teil gibt. Natürlich bietet jede TÜV Stelle, also auch in Berlin, Münster oder Dortmund eine MPU an. Auch bei der Dekra kannst du inzwischen die MPU durchführen. Bei diesem psychologischen Teil werden die gleichen Themen behandelt, weshalb du dich über unseren Online Kurs auf die Beratung vorbereiten kannst.
Fazit: Trotz Freiwilligkeit lohnt sich die verkehrspsychologische Beratung immer
Du solltest dir selbst den Gefallen tun und an dieser Beratung teilnehmen, auch wenn es hierfür keine Pflicht gibt. Damit erkennst du deine Fehler und kannst in Zukunft weitere Maßnahmen – im schlimmsten Falle einen Führerscheinentzug – verhindern. Der Preis für eine Beratung sollte nicht höher wiegen als eventuelle negative Maßnahmen.