Eine MPU ist nicht unbedingt ein Erlebnis, welches man in seine Leben zwingend einmal durchlaufen sollte. Das denken sich Jahr für Jahr auch zahlreiche angehende Teilnehmer, die oftmals auch gleich versuchen, die MPU mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu umgehen. Immer wieder kommt dabei der EU Führerschein ins Gespräch – aber ist dieser wirklich zum Umkurven der MPU geeignet? Genau das wollen wir klären und so zeigen wir dir nachfolgend, warum der EU Führerschein sinnvoll sein kann, aber bei einer MPU vermutlich keinen Erfolg bringt.
MPU umgehen: Lohnen sich die Tricks?
Die MPU ist keines der Dinge, die man im Leben als sonderlich schön bezeichnen würde. Allerdings wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung natürlich auch nicht einfach ohne Grund angeordnet. Bekommst du eine Einladung zu dieser, hast du im Straßenverkehr also gehörig gegen die Regeln verstoßen und zum Beispiel zahlreiche Punktevergehen oder bist durch Alkohol oder Drogen aufgefallen. Dementsprechend streng sind die Behörden auch bei der Rückgabe des Führerscheins.
Wer beispielsweise versucht, die MPU durch eine Verjährung vergehen zu lassen, muss einen Zeitraum von rund 15 Jahren abwarten – und anschließend mit großer Wahrscheinlichkeit noch einmal eine Prüfung ablegen. Dieser Trick lohnt sich also nicht wirklich. Doch wie ist es, wenn ich einen EU Führerschein nutze? Hierfür müssen wir einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen rund um die einzelnen Führerscheinvarianten werden.
Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten
Damit die gesamte Thematik über den EU Führerschein besser zu verstehen ist, muss zunächst ein Blick auf die Führerscheine aus dem Nicht-EU-Ausland geworfen werden. Hier gilt die Richtlinie, dass du deinen ausländischen Führerschein innerhalb von sechs Monaten nach der Begründung eines Wohnsitzes in Deutschland auf einen deutschen Führerschein umschreiben musst. Innerhalb der sechs Monate bist du darüber hinaus dazu verpflichtet, eine Übersetzung des Führerscheins in deutscher Sprache mit dir zu führen, wenn du mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen möchtest. Lediglich für einige Länder gibt es hier Ausnahmen, darunter zum Beispiel die Schweiz oder Neuseeland.
EU Führerschein: Sinnvoll, um die MPU zu umgehen?
Etwas anders gestaltet sich der Blick auf die Dinge, wenn es sich um einen Führerschein aus einem europäischen Ausland handelt. Hier hat sich die Gesetzeslage in den vergangenen Jahren allerdings mehrfach verändert, so dass hinsichtlich der Gültigkeitsdauer und vor allem der Gültigkeit in Deutschland einige Dinge beachtet werden müssen. Aber der Reihe nach.
Grundsätzlich gilt in Europa zum Beispiel keine Pflicht zum Umschreiben. Heißt: Du kannst mit einem Führerschein aus einem EU-Staat problemlos am Straßenverkehr in einem anderen EU-Staat teilnehmen. Dieser muss vorbehaltlos von den Behörden anerkannt werden. Die Grundvoraussetzung für den Erhalt eines Führerscheins in einem anderen EU-Ausland ist allerdings die Tatsache, dass du dich mindestens 185 Tage im Jahr im Ausstellerland aufhältst – zusätzlich zu den regulären Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis.
Im Jahr 2004 hat der Europäische Gerichtshof zudem ein Urteil gefällt, welches den sogenannten „Führerscheintourismus“ in Europa beachtlich vorangetrieben hat. Die deutschen Behörden mussten in Folge des Urteils alle EU-Führerscheine aus dem Ausland anerkennen, wenn für diesen keine Sperrfrist mehr in Deutschland vorlag. So konnten also „clevere“ Autofahrer tatsächlich einen EU Führerschein ohne MPU beauftragen und mit diesem außerhalb der Sperrfrist in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen.
2008 wurde das Gesetz daraufhin noch einmal überarbeitet und es wurden zahlreiche Gründe festgelegt, mit denen die Behörden die Führerscheine doch einkassieren konnten. So zum Beispiel, wenn nachgewiesen wurde, dass sich ein Führerscheinbesitzer eben nicht mindestens 185 Tage im Jahr im Ausstellerland aufhielt. 2009 folgte eine weitere Überarbeitung des Gesetzes. Für die Führerscheine, die vor dem 19.01.2009 ausgestellt wurden, gelten die angesprochenen Regeln. Für alle Führerscheine ab dem 19.01.2009 gilt wiederum, dass ein EU-Staat die Ausstellung des Führerscheins ablehnen muss, wenn der Bewerber in einem anderen Mitgliedstaate schon einmal in seiner Fahrerlaubnis eingeschränkt oder diese sogar ganz entzogen wurde. Stellt der Staat diese trotzdem aus, kann das andere EU-Mitglied die Anerkennung der Papiere ablehnen. Demzufolge wärst du mit deinem EU-Führerschein dann also auf jeden Fall illegal auf den Straßen Deutschlands unterwegs.
Fazit: EU Führerschein statt MPU ist keine Lösung mehr
Noch vor einigen Jahren war es problemlos möglich, einen EU Führerschein trotz MPU in Deutschland zu erhalten und mit diesem dann am Straßenverkehr teilzunehmen. Allerdings haben die Behörden diesen Weg bereits vor rund zehn Jahren blockiert. Heutzutage funktioniert dies nicht mehr, da die gesetzlichen Vorgaben die Staaten jetzt zum Ablehnen derartiger Führerscheine zwingen. Für dich bedeutet das also: Du kannst den Weg über das Ausland nicht wählen, um deine MPU in Deutschland zu umgehen. Weder die Führerscheine aus dem EU-Ausland noch die Führerscheine aus dem Nicht-Europäischen-Ausland bringen dich an der MPU vorbei. Es hilft also nur eines: Eine gute und intensive Vorbereitung.