Ist der Führerschein erst einmal weg, machen verschiedene gesetzliche Hürden den Weg zum Rückerhalt oftmals nicht gerade einfach. Eine dieser Hürden ist die Sperrfrist, mit der in der Vergangenheit immer wieder Verkehrsteilnehmer zu „kämpfen“ hatten. Was es mit dieser Frist genau auf sich hat und wie sich die Sperrfrist verkürzen lässt, zeigen wir dir nachfolgend im Detail.
Sperrfrist: Was hat es damit auf sich?
Geht es um den Führerscheinentzug, fällt das Wort Sperrfrist recht häufig. Doch was genau hat es damit auf sich? Im Detail gibt die Sperrfrist an, wie lange ein Verkehrsteilnehmer warten muss, bis er wieder eine Neuausstellung des Führerscheins beantragen kann. Verbunden ist die Sperrfrist in aller Regel mit einem auffälligen Fehlverhalten im Straßenverkehr, zum Beispiel durch wiederholten starken Alkoholkonsum. In diesem Fall geht die Sperrfrist dann auch meistens mit der verpflichtenden Teilnahme an einer MPU einher.
Wie kann ich die Sperrfrist verkürzen?
Es ist tatsächlich möglich, seine Sperrfrist zu verkürzen. Ob dieser Bitte stattgegeben wird, ist allerdings immer eine Einzelfallentscheidung und kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden. Auf jeden Fall ist es ratsam, sich Hilfe durch einen Verkehrsanwalt zu holen, wenn du deine Sperrfrist verkürzen möchtest. Dieser kann mit dir alle weiteren Schritte besprechen, die dich bzw. euch auf dieser „Mission“ unterstützen können. Hierzu gehören zum Beispiel die Teilnahme an einer MPU oder weitere Schulungen. Gleichzeitig kann jeder Verkehrsteilnehmer aber auch selbst aktiv werden und beim zuständigen Gericht eine Bitte bzw. einen Antrag einreichen. In diesem Fall solltest du allerdings auch gut begründen, welche Schritte du bereits eingeleitet hast und wie sich dein Verhalten künftig bessern wird.
Keine Verkürzung gestattet: Wie ist jetzt der Ablauf?
Hat es mit dem Verkürzen der Sperrfrist nicht geklappt, musst du diese wohl oder übel abwarten. Es ist nicht möglich, die Sperrfrist anderweitig zu umgehen. Frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist kannst du dann deinen Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins stellen. Je nach Schwere deines Vergehens musst du also noch eine ganze Zeit lang warten.
Fazit: Sperrfrist verkürzen ist möglich, aber nicht immer
Wird die Fahrtauglichkeit eines Verkehrsteilnehmers stark angezweifelt, kann ihm eine Sperrfrist auferlegt werden. Diese legt dann einen gewissen Zeitraum fest, innerhalb dessen der Verkehrsteilnehmer seinen Führerschein nicht wieder neu beantragen kann. Die gute Nachricht: Du kannst diese Sperrfrist verkürzen, musst hierfür allerdings verschiedene Schritte einleiten. Eine Garantie dafür, dass der Verkürzung wirklich stattgegeben wird, gibt es zudem nicht. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung, die auch davon abhängig ist, wie sehr du dich um die Verkürzung bemüht hast bzw. welche Schritte du hierfür bereits eingeleitet hast. Förderlich ist es zum Beispiel, wenn du an verschiedenen Schulungen oder Kursen teilnimmst. Auf jeden Fall solltest du dich in dieser Angelegenheit zudem auf die professionelle Hilfe eines Rechtsanwalts verlassen.